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Terug naar FAQ

Kann ein Schiff unbemannt vertäut werden?

Unter folgenden Bedingungen können Sie ein Wasserfahrzeug unbemannt oder nur teilweise bemannt zurücklassen:

  • Sie haben die Genehmigung von Port Planning (VHF 63 oder +32 3 229 71 69), das Schiff am angegebenen Liegeplatz anzulegen.
  • Wenn das Wasserfahrzeug an einem in Betrieb befindlichen Terminal festgemacht ist:
    • Sie benachrichtigen den Konzessionär
    • Sie stimmen sich mindestens alle 12 Stunden mit Port Planning (VHF 63) ab oder nutzen APCS Barge ordnungsgemäß in Bezug auf die zukünftige Liegeplatzbelegung.
  • Das Wasserfahrzeug muss nachts mit der erforderlichen Navigationsbeleuchtung ausgestattet sein.
  • Das Wasserfahrzeug muss gemäß den Regeln der Seemannschaft festgemacht sein. Eine tägliche Überprüfung ist erforderlich.
  • Es muss eine Kontaktperson vorhanden sein, die rund um die Uhr telefonisch erreichbar ist.
  • Die Kontaktdaten dieser Person müssen gut sichtbar am Steuerhaus auf der Kaiseite angebracht sein oder können auch telefonisch an Port Planning (+32 3 229 71 69) weitergegeben werden.
  • In Notfällen muss spätestens innerhalb einer Stunde jemand vor Ort sein, um das Schiff zu verlegen.
  • Bei hohem Wellengang aufgrund schlechter Wetterbedingungen, bei denen die Gefahr besteht, dass das Schiff sinkt oder Schäden an der Hafeninfrastruktur verursacht, muss immer jemand vor Ort sein, um die Lage zu überwachen.
  • Bei Be- und Entladevorgängen muss stets eine nautische Aufsicht gewährleistet sein. Dazu gehören unter anderem die Überwachung des korrekten Festmachens, der Seetüchtigkeit und Stabilität des Schiffes, der Sicherheit der Lade- oder Löscharbeiten und der korrekten Stauung der Ladung. Der Aufseher befindet sich stets in der Nähe des Schiffes, hat einen Überblick über die Lade- und Löscharbeiten und trifft die erforderlichen Maßnahmen, um Unfallrisiken zu vermeiden.
  • Die Kapitäne von festgemachten Tankschiffen und Tankschiff-Leitern sorgen stets dafür, dass sich an Bord ausreichend befugte Personen befinden, um geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.